Havariekommando

Schadstoff- und Schiffsunfallbekämpfung See

Der Fachbereich Schadstoff- und Schiffsunfallbekämpfung See (FB 2) ist für alle nationalen und internationalen Aufgaben im Zusammenhang mit der seeseitigen Aufklärung und Bekämpfung von Meeresverschmutzungen zuständig. Wir entwickeln Konzepte zum Notschleppen und zu Notliegeplatzfragen. Wir vertreten die Bundesrepublik Deutschland in verschiedenen internationalen Fachgremien oder beraten diese. Dazu gehören Fachgremien der EU, ebenso wie Gremien des BONN Abkommens (Nordsee), der HELSINKI-Konvention (Ostsee) und der internationalen Konvention zur Bekämpfung von Ölverschmutzungen (OPRC) der Internationalen Schifffahrtorganisation (IMO). Hier erarbeiten wir zusammen mit unseren Partnern verschiedene Richtlinien zu ihnen zählt unter anderem die Operational Guidelines on Places of Refuge.

Außerdem ist die Bundesrepublik Deutschland Vertragspartner in bi- und trilateralen Abkommen
- mit Dänemark und den Niederlanden (DENGERNETH-Plan Nordsee),
- mit Dänemark und Schweden (SWEDENGER-Plan),
- mit Polen (Verwaltungsabkommen für die Pommersche Bucht)
- in einem Schlepperabkommen mit den Niederlanden (WAKER)
sowie den darin enthaltenen regionalen und subregionalen Vereinbarungen zur Luftüberwachung und dem Zugang zu Satellitendaten.


Das Havariekommando nimmt die aus den Verträgen entstehenden Verpflichtungen für die Bundesrepublik Deutschland wahr.

Wir planen und organisieren das Unfallmanagement im Stab und als Einsatzleiter vor Ort. Wir entwickeln Strategien und Techniken für das Unfallmanagement auf See, koordinieren inhaltlich Training, Übungen und Ausbildung für die Einsatzkräfte, initiieren und begleiten Beschaffungen. Außerdem nehmen wir an internationalen und nationalen Fachveranstaltungen mit fachlichen Beiträgen teil und organisieren auch selbst solche Tagungen.


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