Havariekommando

Erklärung zur Barrierefreiheit

Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseiten gemäß § 12a Behindertengleichstellungsgesetz sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten

Das Havariekommando ist bemüht, die Internetseite www.havariekommando.de barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) und die harmonisierte europäische Norm EN 301 549 in ihrer jeweils gültigen Fassung.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Internetseite wurde einem Barrierefreiheitstest unterzogen.
Die Internetseite ist mit den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 weitestgehend vereinbar.
Nachfolgend aufgeführte Inhalte sind nicht bzw. nur teilweise barrierefrei zugänglich. Die Gründe für diesen Umstand werden in Klammern dargestellt. Eine Verbesserung der Zugänglichkeit ist, sofern möglich, geplant und wird schrittweise behoben.
1. Film zur BALEX Großübung (keine Audiodeskription)
2. Filme "Schadstoffunfallbekämpfung Küste" in deutscher und "Marine Pollution Response Inshore" in englischer Sprache (keine Audiodeskription)
3. PDF-Dokumente

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 18.11.2020 erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 08.06.2023 überprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.havariekommando.de aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann können Sie sich gerne bei uns melden:

Kontakt
Email: E-Mail: presse-hk@havariekommando.de
Tel: +49 30 185420-2450

Schlichtungsverfahren

Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.

Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.
Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen.

Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin

Telefon: +49 (0)30 18 527-2805
Fax: +49 (0)30 18 527-2901

E-Mail: Telefon: +49 (0)30 18 527-2805
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de